Qualitätsentwicklung im St. Antoniusheim
Unser Qualitätsverständnis…
Das St. Antoniusheim legt in seiner Arbeit seit seiner Gründung im Jahr 1908 besonderen Wert auf eine überdurchschnittlich gute Qualität, die sich an den für uns verpflichtenden Werten und Leitlinien christlicher Kinder- und Jugendhilfe orientiert. Seit 1998 wird Qualitätsentwicklung nach DIN ISO 9000 ff mit einer eigens dafür ausgebildeten QE-Beauftragten betrieben. Bereits 2004 wurde mit den Kostenträgern die erste Qualitätsentwicklungsvereinbarung abgeschlossen. Die Einhaltung rechtlich vorgegebener Standards ist selbstverständlich.
Kinder- und Jugendhilfe wird überwiegend aus Steuermitteln finanziert. Da ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir unseren Kunden – den Kindern, ihren Eltern, den Kostenträgern und letztlich der Gesellschaft – die bestmögliche Dienstleistung mit angemessen hoher, gesicherter Qualität bieten. Dies gilt ganz bewußt auch in Zeiten, in denen die Kostenträger besonders sparsam wirtschaften müssen. Nichts ist preiswerter als eine gute, qualitativ hochwertige Kinder- und Jugendhilfe, die jeden einzelnen jungen Menschen sorgsam fördert und entwickelt.
Die Wahrung der Kinderrechte ist institutionell verankert, ebenso wie ein Beschwerdemanagment. Seit einigen Jahren werden die Kinder und Jugendlichen im Rahmen ihrer Mitbestimmungsmöglichkeiten(u.a. im Kinderparlament) bei wichtigen Themen miteinbezogen.
Aktuelles aus der Qualitätsentwicklung
Im Rahmen der Schulungen durch die Präventionsbeauftragte unseres Trägers wurde ein institutionelles Schutzkonzept implementiert. Alle MitarbeiterInnen haben einen allgemeinen Verhaltenskodex für Einrichtungen der Caritas unterschrieben (vgl. Anhang unten), sowie einen besonderen Verhaltenskodex für MitarbeiterInnen im St. Antoniusheim.
Wir wollen Kunden, Partnern und Kindern die Möglichkeit geben, auf Defizite hinzuweisen. Wir wollen beständig besser werden und kontinuierlich lernen.
Das Handwerkszeug der Qualitätsentwicklung
Grundlage unseres QE-Systems sind die DIN ISO 9000 ff.
Sicher interessiert es Sie, zu erfahren, wie wir diese sehr abstrakten Regelungen konkret umsetzen.
Wir machen Qualität gemeinsam
Die Qualitätsentwicklung im St. Antoniusheim ist ein mitarbeiterorientierter Prozess, in dem die Erfahrung, Motivation und Kompetenz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Geltung kommen kann. In einem Qualitätszirkel, in dem KollegInnen aus allen Abteilungen des Hauses vertreten sind, werden gemeinsam neue Standards und Prozessanweisungen erarbeitet und vorhandene Standards überprüft und verbessert. So ist sichergestellt, dass unsere QE von allen mitgetragen und gelebt wird. Jede Gruppe erhält ein QE-Handbuch, in sie sich über alle Prozesse der Einrichtung onformiert. Darüber hinaus sind alle Prozesse auch im Intranet zur Einsicht abrufbar.
Neue Themen werden in Seminaren und Workshops aufgegriffen und für unsere Einrichtung umgesetzt.
Seit einigen Jahren sind auch unsere Kinder und Jugendlichen im Rahmen ihrer Mitbestimmung an diesem Prozess beteiligt.
Schutzauftrag gemäß §8a SGB VIII
Unser Träger, der SkF, hat im Rahmen der Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII eine Vereinbarung mit der Jugend- und Sozialbehörde der Stadt Karlsruhe getroffen.
Darüber hinaus wurden alle MitarbeiterInnen durch die Präventionsfachkraft unseres Trägers, des SkF, intensiv geschult.
Für das St. Antoniusheim sind folgende Personen "insofern erfahrene Fachkräfte"(IEF), die zur Abschätzung eines Gefährdungsrisikos hinzugezogen werden können:
Elke Münch (päd. Leitung), Tel.: 0721 9559713
Heike Steinmetz (päd. Leitung), Tel.: 0721 9559717
Markus Weßbecher (päd. Leitung), Tel.: 0721 9559711
Eva Hilfinger (PHD), Tel.: 0721 9559734