Kinderrechte

Kinderrechte nehmen in unserer Einrichtung einen herausragenden Platz ein.

Die Kinderrechte bieten einen geeigneten Bezugspunkt für unsere pädagogische Arbeit und werden deshalb in unser Leitbild aufgenommen.

  • Alle MitarbeiterInnen haben dazu eine entsprechende Haltung: das Kindeswohl steht immer im Mittelpunkt. Sie sind Anwalt des Kindes.
  • Die MitarbeiterInnen fördern die Umsetzung der Beteiligung der Kinder und Eltern am Erziehungshilfeprozess und tragen aktiv zur Verwirklichung der Rechte bei.
  • Der pädag. Alltag muss in Bezug auf die Kinderrechte reflektiert werden. Entsprechend werden sie in Gruppenregeln und Hausordnung aufgenommen.
  • Eine Mitarbeiterin ist Beschwerdebeauftragte und immer Ansprechpartnerin für alle Kinder.
  • Die VertreterInnen der einzelnen Gruppen treffen sich in regelmäßigen Abständen mit dem Heimleiter zum "KInderparlament" um über wichtige Themen zu beraten und zu entscheiden.

Die Strukturen und Prozesse werden in allen Abteilungen im besten Interesse der Kinder gestaltet, institutionell, formal und konzeptionell festgelegt.

Kinderrechte nehmen im St. Antoniusheim einen herausragenden Platz ein.